Die Zeiten langwieriger und komplexer Bürokratie bei der Schulbuchbeschaffung gehen in Nordrhein-Westfalen ab 2026 zu Ende. Mit den neuen Regelungen zur Unterschwellenvergabe für die Schulbuchbeschaffung erhalten Schulen und Schulträger deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Auswahl ihrer Buchhandlung – und damit mehr Freiheit, sich für verlässliche Partner zu entscheiden.
Unterschwellenvergabe für die Schulbuchbeschaffung
Unterhalb der EU-Schwellenwerte (ab 2026: 216.000 € netto) können Schulen und Schulträger als Auftraggeber ihre Schulbücher künftig deutlich flexibler beschaffen. Sie dürfen direkt mit Buchhandlungen zusammenarbeiten oder verhandeln, solange die grundlegenden Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung eingehalten werden.
Was das konkret für Schulen bedeutet:
- Schulen und Schulträger können ihre Schulbücher gezielt bei der Buchhandlung ihrer Wahl beschaffen.
- Da die Buchpreisbindung Preise und zulässige Rabatte festlegt, rücken andere Entscheidungskriterien stärker in den Fokus. Dazu zählen insbesondere die Qualität des Supports, Zuverlässigkeit sowie zusätzliche Services wie etwa die Etikettierung oder organisatorische Unterstützung.
- Für Schulen entsteht dadurch mehr Flexibilität: Bei Unzufriedenheit ist ein Wechsel ohne aufwendige Bürokratie möglich, gleichzeitig eröffnen sich neue Chancen für langfristige und verlässliche Kooperationen mit bewährten Partnern.
Wussten Sie schon? LDE ist eine auf Schulbücher spezialisierte Buchhandlung. Neben einer zuverlässigen Lieferung bieten wir unter anderem einen Etikettierungsservice sowie eine Ausleihsoftware an. So erhalten Sie Ihre Schulbücher auf Wunsch etikettiert, eingebunden und ausleihfertig geliefert.
Möchten Sie mehr über unsere Leistung erfahren?
Unsere Haltung bei LDE
Seit über 20 Jahren begleitet LDE Schulen in ganz Deutschland bei der Schulbuchbeschaffung. Mit einigen Schulen arbeiten wir seit zwei Jahrzehnten vertrauensvoll zusammen. Andere Kooperationen mussten wir leider beenden – trotz sehr erfolgreicher Zusammenarbeit -, weil nach kurzer Zeit erneut ein Vergabeverfahren durchgeführt werden musste.
Dies spiegelte letztlich ein mangelndes Vertrauen in die Fähigkeit der Schulen und der öffentlichen Akteure insgesamt wider, fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Die Veränderung und insbesondere die Lockerung des Vergaberechts stellt daher einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Entscheidungsspielräume öffentlicher Akteure dar, den LDE ausdrücklich begrüßt.
Unsere Geschäftsführerin und zugleich Sprecherin der IG Lernmedien hat dieses Thema in den vergangenen Monaten intensiv begleitet und sich stark für die aktuellen Lockerungen im Vergaberecht eingesetzt. Die Unterschwellenvergabe im Schulbuchgeschäft in NRW war zuletzt ein zentrales Diskussionsthema – und eines, das auf breite Zustimmung gestoßen ist. Mehr dazu können Sie hier lesen.
Umso mehr freuen wir uns, dass sich hier etwas bewegt. Jetzt ist es uns besonders wichtig, dass Schulträger und vor allem die Schulen selbst über diese neuen Spielräume informiert sind. Denn am Ende sind es die Schulen, die täglich mit den Schulbüchern arbeiten und von verlässlichen, langfristigen Partnerschaften profitieren.
So arbeitet beispielsweise die Georg-Büchner-Schule in Frankfurt bereits seit 2014 mit LDE zusammen und berichtet über ihre Erfahrungen. Lernen Sie unsere Produkte und Services kennen und nutzen auch Sie die neuen Möglichkeiten, um einen zuverlässigen Partner für Ihre Schulbuchbeschaffung zu wählen.

